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Was man zum Thema Bildrechte & Lizenzen wissen sollte?

von CAPCONNECT | 13. Juli 2016 | Online Marketing



Betreiber von Webseiten oder Blogs müssen sich zwangsläufig mit Lizenzen und Bildrechten auseinandersetzen. Auch Social Media Nutzer veröffentlichen gerne Fotos in den verschiedenen Netzwerken. Die gibt es im Internet ja auch überall, aber Vorsicht! Welche darf man denn benutzen? Wir erklären euch, was es mit Creative Commons Lizenzen auf sich hat und woher ihr Bilder bekommt, die ihr unter bestimmten Voraussetzungen dann auch wirklich veröffentlichen dürft.


CC – Creative Commons – Was ist das überhaupt?


Das CC hat bestimmt jeder schon mal irgendwo gesehen. Unter einem Bild in einem Artikel oder anderswo. CC steht für Creative Commons. Creative Commons ist eine Non-Profit Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, vorbereitete Lizenzverträge als Hilfestellung für Erzeuger von Inhalten, die rechtlich geschützt werden sollen, anzubieten.


Welche Lizenztypen gibt es?

Zurzeit gibt es über Creative Commons sechs verschiedene Lizenzverträge. Wir geben hier einen kurzen Überblick, die vollständigen Lizenzen und die dazugehörigen Bedingungen sind auf der Creative Commons Webseite zu finden.


CC BY

Bei dieser Lizenz darf mit dem Material gemacht werden, was man will, so lange der Urheber genannt wird.


CC BY-SA

Der Einsatz dieser Lizenz funktioniert ähnlich wie, die CC BY Lizenz. Einziger Unterschied ist, dass neue Materialien, die aus den „alten“ gefertigt werden auch unter dieser Lizenz weiterlaufen müssen. Sprich: der Urheber muss weiter angegeben werden.


CC BY_ND

Materialien, die mit dieser Lizenz versehen sind, dürfen auch kommerziell weiterverbreitet werden. Jedoch dürfen die Inhalte an sich nicht verändert werden und auch hier ist die Angabe des Urhebers Pflicht.


CC BY-NC

Hier ist es auch erlaubt mit dem Material zu arbeiten, es zu verändern und neu zu gestalten. Jedoch dürfen Inhalte, die unter diesem Lizenztypen laufen nicht kommerziell verwendet werden. Daraus entstehende neue Inhalte sind nicht zwangsläufig unter der gleichen Lizenz zu veröffentlichen. Die Angabe des Erzeugers bzw. Urhebers ist hier, wie auch bei allen anderen Lizenztypen Pflicht.


CC BY-NC-SA

Funktioniert fast genauso wie die CC BY-NC Lizenz. Einziger Unterschied: Daraus entstehende Werke müssen unter denselben Umständen publiziert werden. Für sie muss also auch diese Lizenz gelten.


CC BY-NC-ND

Unter dieser Lizenz ist die Verbreitung und der Download eines Werks gestattet. Allerdings geknüpft an die Bedingung, dass der Name des Urhebers genannt wird. Kommerzielle Nutzung ist verboten und auch das Verändern des Materials ist nicht gestattet.


CC 0

Material, welches mit dieser Lizenz versehen ist, darf ohne weiteres genutzt werden. Das Verändern, Kopieren, und Verteilen ist gestattet, auch kommerziell. Eine Erlaubnis des Urhebers ist nicht notwendig.


Public Domain & Die Gemeinfreiheit


Der Begriff Public Domain wird im Deutschen oft mit der Gemeinfreiheit übersetzt. Beide beschreiben damit den Status von Werken, die nicht durchs Urheberrecht geschützt sind und damit der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.


Wann kommen solche Lizenzen zum Einsatz?


Grundsätzlich immer, wenn es um bildliche Inhalte geht. Dabei ist es egal, ob es sich um Bilder oder beispielsweise Infografiken handelt. Neben Privatpersonen können auch Unternehmen diese Lizenzen für sich und ihre Inhalte nutzen.


Wie finde ich die für mich und mein Material geeignete Lizenz?


Creative Commons bietet dazu auf seiner Webseite einen so genannten Lizenz-Finder an. Dieser soll bei der Auswahl helfen.


CC und Google


Bereits seit dem Jahr 2009 bietet Google über seine erweiterte Suche, die Suche nach Nutzungsrechten an. Nach Eingabe eines Suchbegriffs in der Google Bildersuche muss dazu auf die erweiterte Suche geklickt werden. Ganz unten als letzter Punkt innerhalb der erweiterten Suche findet man den Filter für Nutzungsrechte.


Die sieht so aus:


suchfilter-lizenz

Auf Nummer sicher gehen


suchfilter-lizenz

Wer auf der sicheren Seite sein will, benutzt einfach ausschließlich eigens erstellte Bilder. Im Grunde stimmt das, aber auch hier gibt es ein paar Regeln. Vorsicht bei der Verwendung von Fotos auf denen andere Personen zu sehen sind. Zumindest dann, wenn die Veröffentlichung geplant ist. Selbst bei manchen Gebäuden und Sehenswürdigkeiten ist Vorsicht geboten. Ein bekanntes Beispiel dafür ist zum Beispiel der Eiffel Turm in Paris. Bei Tag darf er fotografiert werden und jeder darf die Bilder auch veröffentlichen. Bei Nacht allerdings, wenn der Eiffelturm beleuchtet ist, dann ist zwar das Fotografieren erlaubt, nicht aber das Veröffentlichen. Die Rechte für die Lichtershow am Eiffelturm bzw. die Illumination des Eiffelturms liegen bei dem Künstler, der diese Entwickelt hat, ein Mann namens Pierre Bideau. Die Betreibergesellschaft des Eiffel Turms SETE (Société d’Exploitation de la tour Eiffel) hat diesem Thema auf ihrer Webseite www.toureiffel.paris ein paar Zeilen gewidmet.


Quellen: Entwickler.de Welt.de Creativecommons.org Toureiffel.paris Wirtschaftslexikon Google.de